Förderungen

    Bildungsförderung

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    Eine gute Ausbildung ist wichtig und ein guter Erfolg sollte belohnt werden.

    Deshalb hat die Gemeinde beschlossen herausragende Leistungen bei Lehrabschluss, Matura und Studium zu fördern.

    • Der Antrag ist an die Gemeinde Matzendorf-Hölles zu richten (Antragsformular siehe unten).

    • Die Gemeinde prüft das Vorliegen der Leistungskriterien, sowie die notwendige Ortsansässigkeit aus dem Melderegister.

    • Die Bildungsförderung wird nur einmal im Jahr ausgeschüttet, wobei sich die Gemeinde die Wahl des Zeitpunkts ausdrücklich vorbehält (Vorrangig im Zuge der Jungbürgerfeier).

    • Diese Förderungen können maximal 2x in Anspruch genommen werden!


    Es sind folgende Förderungssätze seit dem 1.1.2019 festgelegt:

    Lehrabschluss oder Fachschule (ausgezeichneter Erfolg)

    € 300,00

    Lehrabschluss oder Fachschule (ausgezeichneter Erfolg)

    € 300,00

    Matura (ausgezeichneter Erfolg)

    € 300,00

    Bachelor (3 Jahre Mindeststudiendauer)

    € 400,00

    Universität / FH (5 Jahre Mindeststudiendauer)

    € 500,00

    Master (Mindeststudiendauer)

    € 500,00

    Doktorat / PhD

    € 500,00

    Promotion sub auspiciis

    € 730,00