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    Matzendorf-Hölles

    Gemeinde


    Friedhof

    • Die Grabstellengebühren legen die Gebühren für die Übertragung von Nutzungsrechten für Gräber fest. Für Erdgrabstellen gilt dies für eine Übertragung über 10 Jahre, bei anderen Grabstellen für 30 Jahre. Die Gebühren variieren je nach Anzahl der Urnen und Särge. Zusätzliche Gebühren gelten für besondere Ausstattungen.
      Friedhofsgebührenordnung
    • Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Matzendorf-Hölles gemäß § 24 Abs. 1 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGB1. 9480, erlässt eine Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Katastralgemeinden Matzendorf und Hölles.
      Friedhofsordnung

    Kontakt

    • Badenerstraße 19, 2751 Matzendorf-Hölles, AUT
    • gemeinde@matzendorf-hoelles.at
    • +43 2628 62907
    • GeschlossenAlle Öffnungszeiten anzeigen

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